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| | Wohnungen und Ladenlokale in Bochum, Dortmund und Heidelberg
der Grundstücksgemeinschaft Grete und Oliver Lohkamp, Katrin Biermann
- zurzeit keine anstehenden Neuvermietungen -
Für alle Mietobjekte gilt:
Sollte eine Wohnung bei Einzug nicht frisch tapeziert sein, so kann in diesem
Fall die Wohnung bei Rückgabe nach Vertragsende auch wieder in ähnlichem Zustand
ohne Neuanstrich zurück gegeben werden. Jedoch ändert dies nichts an den vertraglichen
Regelungen zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen.
Als Vertragstext dient ein aktueller Formularmietvertrag des Haus- und
Grundeigentümervereins, die Kaution beträgt 3 Nettomieten, zahlbar
in bis zu 3 Monatsraten. Die erste Rate ist vor Schlüsselübergabe zu leisten.
Sollten Sie an der Anmietung interessiert sein, können wir kurzfristig einen
Termin zur Besichtigung vereinbaren. Gerne können wir Ihnen (nach Besichtigung)
das ausgefüllte Vertragsformular auch vorab per Fax oder E-Mail zukommen lassen,
damit Sie es in Ruhe durchlesen können. Die Zeit hierfür hätten Sie selbstverständlich
auch beim Unterzeichnungstermin.
Wir sind selbst Eigentümer der von uns vermieteten Mehrfamilienhäuser und keine Verwaltungsgesellschaft. Mietzahlungen erwarten wir per Dauerauftrag oder per Lastschrifteinzug spätestens
zum 3. Banktag eines Monats in einer Buchung (auch bei Wohngemeinschaften, Ausnahmen auf Antrag).
Generell verlangen wir nach leidvollen und sehr kostenintensiven eigenen Erfahrungen
in der Vergangenheit
vor Ausfertigung eines Mietvertrages (Formulare werden zur Verfügung gestellt):
- Von allen zukünftigen Vertragspartnern Kopien der Personalausweise (Vorder-
und Rückseite)
beim nPA
mit abgedeckter Zugangsnummer (CAN, Ziffernfolge rechts unten auf Vorderseite).
Auch ein Teil der Ausweisnummer, Augenfarbe und Größe sollten abgedeckt und somit das Dokument klar als Teilkopie erkennbar sein.
- Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mieter-Selbstauskunft.
- Die Anschrift und Telefonnummer des/der Vorvermieter(s) der letzten 2 Jahre.
- Eine Schufa-Auskunft für Vermieter (siehe
www.meineschufa.de).
Gegen Kostenerstattung können wir auch diese Auskunft einholen, wozu Sie uns ein entsprechendes Einverständnis-Formular ausfüllen müssten.
Bei Zahlung per günstiger SEPA-Blitzüberweisung ist diese Auskunft auch innerhalb von Minuten beizubringen.
- Eine Bestätigung des/der Vorvermieter über den Nichtbestand von Mietschulden.
- Eine Bestätigung des Arbeitgebers über das Bestehen eines festen Arbeitsverhältnisses
sowie der Nichtbestands einer Lohnpfändung innerhalb der letzten 3 Jahre
- oder -
alternative schriftliche Nachweise der Zahlungsfähigkeit (Beispiele):
- die letzten beiden Lohn-/Gehaltsabrechnungen mit SV-Eintritt und Stundenzahl (Beträge können abgedeckt werden),
- bei Selbständigen: aktueller Einkommensteuerbescheid,
- bei Schülern/Studenten: Mietbürgschaft der Eltern (mit Arbeitsnachweis),
- bei Arbeitssuchenden: eine Zusage der ARGE zur Mietkostenübernahme.
Vorab reichen für eine Bewerbung für eine Wohnung auch Scans oder Handy-Fotos mittlerer Qualität als Anlage zu einer
E-Mail, Teams, Skype, WhatsApp, Facebook, Telegram, Signal, per Fax oder natürlich Brief.
Vor elektronischer Übermittlung von Dokumenten bitte zunächst den Kommunikationskanal
mit einer kurzen Chat-Nachricht testen und auf Antwort warten, damit die Unterlagen nicht in falsche Hände geraten.
Vor oder bei Unterzeichnung sind dann die Originale vorzulegen, von denen wir selbst gute Kopien anfertigen.
Die Schufa-Bonitätsauskunft verbleibt nur bei Vertragsabschluss im Original beim Vermieter.
Für das kompakte und dennoch hochqualitative Scannen von Dokumenten via Smartphone als (auch) mehrseitige PDFs empfehlen wir z. B. Microsoft Office Lens für Android oder
iOS.
Die Funktion ist mittlerweile auch in der mobilen
Microsoft OneDrive App integriert.
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Ihre Anfrage per E-Mail:
oder per Fax bzw. postalisch.
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